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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In unseren allgemeinen Vertragsbedingungen zu Ausführungen von Bauleistungen beziehen wir uns auf die VOB/B 2019 (VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)


In Deutschland ist die VOB/B für Bauverträge der öffentlichen Hand verpflichtend. Die VOB/B übernimmt im Bauvertrag die Funktion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des BGB. Das Ziel ist es, allgemeingültige Regeln für das private Baurecht aufzustellen, weil das Werkvertragsrecht im BGB die Besonderheiten des privaten Baurechts nicht genug berücksichtigt.